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OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 100/00 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. August 2002 - 2 L 100/00 (https://dejure.org/2002,19309)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ; Pflicht zur Tragung der Sozialstaffelkosten der institutionellen Förderung des örtlichen Trägers einer Kindertagestätte; Soziale Staffelung der Teilnahmebeiträge und Gebühren für eine Kindertagestätte nach der ...
- Judicialis
KJHG/SGB VIII § 74; ; KiTaG § 25 Abs. 1; ; KiTaG § 25 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.06.2000 - 15 A 328/98
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 100/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.1999 - 2 L 26/98
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 100/00
Im Zusammenhang mit der Sozialstaffelregelung hat der Senat im Hinblick auf die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten in seinem Urteil vom 12. Mai 1999 - 2 L 26/98 - ausgeführt:. - OVG Schleswig-Holstein, 22.11.1994 - 5 K 2/94
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 100/00
Die Kostenerstattung nach § 25 Abs. 3 S. 3 KiTaG ist kein "Unterfall" der institutionellen Förderung nach § 74 SGB VIII/KJHG i.V.m. § 25 Abs. 1 KiTaG a.F. ("Zuschüsse ... des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe") bzw. § 25 Abs. 1 Nr. 3 KiTaG n.F., sondern eine davon zu trennende und auch davon unabhängige eigenständige Zahlungspflicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (so bereits der früher für das Gebiet des Kindergartenrechts zuständige 5. Senat des OVG Schleswig, Urt. v. 22.11.1994 - 5 K 2/94 -, Die Gemeinde 1995, 173).